Factoring Informationen

Im Geschäftsleben kommt es häufig vor, dass ein Kunde die Rechnung für eine Ware oder Dienstleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen möchte. Wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, gewährt er dem Käufer ein Zahlungsziel. Es handelt sich um einen zinslosen Kredit, den der Verkäufer seinem Kunden gewährt. Dieser Kredit wird auch als Lieferantenkredit bezeichnet. Die gesetzlichen Regelungen zu einem Zahlungsziel finden sich in § 271 BGB.

Definition Zahlungsziel

Ein Zahlungsziel ist ein Zeitpunkt in der Zukunft, an dem eine Geldschuld bezahlt werden muss. Die Frist zur Begleichung der Rechnung beträgt häufig 30 – 120 Tage. Bei großen Bestellungen oder Lieferungen ins Ausland sind auch längere Zahlungsziele üblich. Diese können bei mehreren Monaten oder sogar Jahren liegen. Der Verkäufer verbucht Rechnungen mit Zahlungsziel als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf der Aktivseite der Bilanz.

Gesetzliche Regelung

In § 271 BGB ist geregelt, wann Gläubiger und Schuldner bei einem Schuldverhältnis eine Leistung verlangen dürfen beziehungsweise erbringen müssen. Der Verkäufer kann bei einer Rechnung ohne Zahlungsziel sofort das Geld für die Ware oder Dienstleistung verlangen. Bei einer Rechnung mit Zahlungsziel darf der Gläubiger die Zahlung erst bei Erreichen des vereinbarten Termins anfordern. Der Käufer hingegen darf auch vor Erreichen des Zahlungsziels die Rechnung bezahlen. Vor allem Handwerker, doch auch andere Dienstleister und Verkäufer, stellen Rechnungen mit Zahlungsziel aus.

Handwerkerrechnung Zahlungsziel

Als gesetzliches Zahlungsziel gilt eine Frist von 30 Tagen. Zahlt der Kunde nicht, gerät er nach § 286 BGB ab dem 31. Tag in Zahlungsverzug. Viele Verkäufer gewähren Skonto für einen schnelleren Zahlungseingang innerhalb von 7, 10 oder 14 Tagen. Es handelt sich um einen Prozentsatz der Rechnungssumme, den der Käufer abziehen darf. Der Abzug bedeutet aber gleichzeitig einen geringeren Erlös für den Verkäufer. Daher stellen viele Handwerker stattdessen eine Rechnung mit Zahlungsziel aus. So erhalten die Gläubiger die Zahlung zwar etwas später, dafür aber den vollen Betrag. Doch wie formulieren Handwerker und Verkäufer das Zahlungsziel richtig auf der Rechnung? Wir zeigen Ihnen einige Beispiele.

Formulierung Zahlungsziel

So könnte die Formulierung eines Zahlungsziels auf Ihrer Rechnung aussehen:

  • Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang
  • Bitte zahlen Sie die Rechnung innerhalb von 60 Tagen ab Rechnungsstellung
  • Zahlbar ohne Abzug bis zum 31.05.2020
  • Wir erwarten Ihre Zahlung innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum


Es hängt von der gewählten Formulierung ab, ab wann die Zahlungsfrist für den Käufer beginnt.

Ab wann beginnt die Zahlungsfrist?

Wenn das Zahlungsziel ein genaues Datum angibt oder die Formulierungen ab Rechnungsstellung oder ab Rechnungsdatum enthält, weiß der Verkäufer genau, wann er mit dem Zahlungseingang rechnen kann. Die Angabe zahlbar nach Rechnungseingang sollten Gläubiger nur dann wählen, wenn sie dem Kunden die Rechnung persönlich übergeben. Sonst ist dem Rechnungsaussteller nicht bekannt, wann der Schuldner die Rechnung erhalten hat und wann die Zahlungsfrist beginnt.

Zahlungsfrist verstrichen – was dann?

Wenn ein Käufer eine Rechnung mit Zahlungsziel nicht fristgerecht bezahlt, beginnt das Mahnverfahren. Der Verkäufer ist rechtlich nicht verpflichtet, eine Mahnung zu versenden. Er kann sofort einen Mahnbescheid beantragen. In der Praxis verschicken die Gläubiger aber häufig zunächst eine Zahlungserinnerung oder rufen den Schuldner an. Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, kann der Verkäufer einen Mahnbescheid bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Zahlt der Kunde auch dann nicht, folgt ein Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid. Wirkt auch diese Maßnahme nicht, kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Für das gerichtliche Mahnverfahren fallen Gebühren an, die sich nach der Höhe der offenen Forderung richten. Wenn Sie sich die Mühe und Kosten für das Mahnverfahren sparen möchten, bietet sich Factoring an.

Zahlungsziele mit Factoring überbrücken

Beim Factoring verkaufen Sie Rechnungen mit Zahlungsziel an einen Factor. Das Factoringunternehmen überweist sofort circa 80 % des Rechnungsbetrages. Bei Erreichen des Zahlungsziels folgt die Restzahlung. Beim Full Service Factoring übernimmt der Factor zusätzlich das Ausfallrisiko und die Debitorenbuchhaltung. Sie erhalten das Geld auf jeden Fall, auch wenn Ihr Kunde nicht zahlt. Der Factor nimmt Ihnen sowohl das aufwendige Mahnverfahren als auch das Risiko eines Zahlungsausfalls ab!

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