Finanzierung

Factoring und Leasing gehören bei Unternehmen aus allen Branchen zu den bevorzugten Finanzierungsinstrumenten. Je nach Sinn und Zweck der Liquiditätsbeschaffung können beide Finanzierungsformen ihre Vor- und Nachteile haben.

Leasing: projektgebundene Finanzierung mit Schlusszahlung

Beim Leasing erwirbt die Leasinggesellschaft ein Investitionsobjekt; beispielsweise ein Firmenfahrzeug oder eine Werkstattausstattung. Als Leasingnehmer benötigt das Unternehmen demnach keine eigenen finanziellen Mittel für die Investition und zahlt eine Rate für die Nutzung des Investitionsobjekts. Die monatliche Rate bleibt in ihrer Höhe gleich und kann steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden.

Zu den Vorteilen des Leasings gegenüber dem gewöhnlichen Kauf ist die Verteilung der Investitionskosten über die gesamte Nutzungsdauer. Während beim Kauf durch die Kaufpreiszahlung eine sofortige Belastung des Unternehmens stattfindet, können die zu leistenden Leasingraten aus den mit dem Investitionsobjekt erwirtschafteten Erträgen ausgeglichen werden. Die so freibleibenden Mittel können in anderen Unternehmensbereichen eingesetzt werden.

Das Unternehmen kann demnach mit fixen Kosten für das Leasing zu festen Terminen planen. Allerdings ist das Unternehmen während der Laufzeit des Leasingvertrages nicht Eigentümer des Investitionsobjekts, sondern entscheidet am Ende des Vertrages, ob das Eigentum durch eine Schlusszahlung erworben werden soll. Je nach Vertragskonstellation und vereinbarten Konditionen kann ein Investitionsobjekt durch das Leasing verteuert werden.

Entscheidet sich das Unternehmen gegen einen Ankauf des Investitionsobjekts, muss das Investitionsobjekt zurückgegeben werden, wobei ebenfalls zusätzliche Kosten für Abnutzung etc. entstehen können. Jedoch bieten zahlreiche Leasinggesellschaften eine Erneuerung des Objekts durch Abschluss eines neuen Leasingvertrages an. Inwiefern die Konditionen dann dem Wert des wohlmöglich dringend benötigten Leasingobjekts entsprechen, kann regelmäßig vorab nicht abgeschätzt werden.

Kontinuierliche Liquiditätsbeschaffung aus Eigenleistung durch Factoring

Wenn ein Unternehmen regelmäßig Fahrzeuge für den Fuhrpark oder Maschinen für die Werkstatt benötigt, können diese mithilfe des Factorings auch aus Eigenleistung angeschafft werden. Als bankenunabhängiges Finanzierungsinstrument dient Factoring der sicheren und kontinuierlichen Liquiditätsbeschaffung.

Die gesamten Forderungen und innerhalb der im Factoringvertrag vereinbarten Laufzeit künftigen Rechnungen werden dabei an eine Factoringgesellschaft veräußert. Innerhalb von einem bis zwei Arbeitstagen nach Übermittlung der Rechnung weist die Factoringgesellschaft dem Unternehmen zwischen 80 % und 90 % der Forderungssumme als Abschlagszahlung an. Die als Sicherheitsbetrag für Rabatte, Skonti oder Mängelrügen geltende Restzahlung wird abzüglich der Factoring Gebühren von 0,5 % bis 2,5 % der Rechnungssumme nach Ablauf der üblichen Zahlungsfrist angewiesen.

Eine Besonderheit beim Factoring ist der Schutz vor Forderungsausfall. Mit dem Forderungsverkauf kann gleichzeitig auch das Risiko vor Zahlungsausfällen übertragen werden. Darüber hinaus bieten Factoringgesellschaften Dienstleistungsfunktionen an, die das Unternehmen professionell entlasten. Hierzu gehört beispielsweise die Übernahme des Debitorenmanagements inklusive Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso oder laufende Bonitätsprüfungen von Kunden.

Neben dem klassischen Factoring werden auch stille Varianten angeboten, bei denen die Kunden nicht über den Forderungsverkauf in Kenntnis gesetzt werden. Auch andere Factoringlösungen, die beispielsweise auch branchenspezifische Dienstleistungen beinhalten, haben sich zwischenzeitlich am Markt etabliert.

Der aus unternehmerischer Sicht wohl wichtigste Aspekt beim Factoring ist der, dass sämtliche Investitionen auf eigenen Arbeitsleistungen beruhen und die Factoringgesellschaft lediglich für einen kontinuierlichen Geldfluss sowie die Absicherung vor Zahlungsausfällen sorgt. Im Gegensatz zum Leasing kann mit dem zur Verfügung gestellten Mittel auch unmittelbar Eigentum an den geplanten Investitionen erworben werden, sodass Folgekosten nicht zu erwarten sind.

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