Factoringarten

Die in Deutschland am häufigsten angewandte Form des Factoring ist das so genannte offene Factoring. Dabei informiert der Factoringnehmer seine Debitoren, deren Verbindlichkeiten er an einen Factor verkauft hat, über den Verkauf und weist sie an, die Verbindlichkeiten auf ein vom Factor eingerichtetes Konto zu überweisen. Ab nun hält der Factor den Kontakt zum Debitor. Das heißt im Fachjargon offenes Factoring. Anders ausgedrückt, handelt es sich beim offenen Factoring eben um Offenheit in der Geschäftsbeziehung.

Im Gegensatz dazu gibt es das stilles Factoring. Dieses Prinzip basiert auf dem ausdrücklichen Wunsch des Factoringnehmers, das Verfahren nicht offenzulegen. Das heißt, der Factoringnehmer verkauft die Forderungen an den Factor - und das ist alles. Weiter wird dem Debitor des Factoringnehmers nicht mitgeteilt, dass er seine Verbindlichkeit nun an den Factor überweisen muss. Die Geschäftsbeziehung zum Factoringnehmer bleibt vom Verfahren des Factoring unangetastet. Alles läuft wie bisher. Allerdings setzt dies ein sehr hohes Maß an Vertrauen voraus. Deshalb findet diese Form des Factoring in Deutschland kaum Anwendung.

Halboffenes Factoring: die Alternative

Es gibt aber auch eine dritte Art des Factoring: das so genannte halboffene Factoring. Diese Lösung liegt genau zwischen dem offenen und dem stillen Factoring. Bei diesem Verfahren erfährt der Debitor des Factoringnehmers, wie auch beim stillen Factoring, nichts über die Umstellung. Dennoch erhält er eine Aufforderung, künftige Zahlung an den Factoringnehmer auf ein Konto des Factors zu überweisen. Somit verbindet das halboffene Factoring sowohl Eigenschaften des stillen als auch jene des offenen Factoring.

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